Das Wichtigste auf einen Blick
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Allgemeine Vertragsbedingungen
Vertragsbedingungen der Informations- und Verlagsgesellschaft mbH
1. Der Unterzeichner nimmt zur Kenntnis, dass die Anzeigenwerbung durch einen Mitarbeiter des Informationsverlages. Mit der Unterschrift bescheinigt der AG, dass er für diesen Vertragsabschluss zeichnungsberechtigt ist und eine Durchschrift dieses Bestellscheines erhalten hat. Der AG erklärt hiermit seine ausdrückliche Einwilligung, dass der AN den AG zu Werbezwecken anrufen und ihm Faxsendungen sowie elektronische Post einschließlich SMS zu Werbezwecken übermitteln darf.
2. Nebenabsprachen: Zusätzlich oder abweichende Vereinbarungen von diesen Bedingungen, welche nicht auf dem Auftragsformular vermerkt sind, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Mündliche Nebenabreden gelten als nicht erfolgt.
3. Auftragsbestätigung und Rechnung: Binnen 2 Wochen nach Erteilung des Auftrages erhält der Auftraggeber eine „Auftragsbestätigung”. Als Rechnung gilt diese, wenn Vorauskasse geleistet wird; ansonsten wird die Rechnung mit einem Belegexemplar bei Auslieferung des Produktes übermittelt. Zusätzlich gewünschte Broschüren werden gesondert versandt. Der Rechnungsbetrag ist nach Erhalt der Rechnung rein netto fällig. Bei Zahlungsverzug müssen Verzugszinsen berechnet werden.
4. Zahlungen und Schriftverkehr: Rückfragen, Mitteilungen und dgl. sind ausschließlich an den Verlag unter Angabe der Auftragsnummer zu richten. Zahlungen sind auf namhaft gemachte Konten des Verlages zu leisten. Die Abschlussvertreter des Verlages haben in keinem Fall Inkassovollmacht. Zahlungen an sie befreien den Auftraggeber nicht von der Verpflichtung zur Entrichtung des Werklohnes an den Verlag.
5. Druckunterlagen und Korrekturabzug: Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und der einwandfreien Unterlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Liegen solche Unterlagen bis Redaktionsschluss nicht vor, so ist der Verlag berechtigt, die Anzeige nach den ihm vorliegenden Unterlagen bestmöglich zu gestalten und in Druck zu geben. Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche stehen dem Auftraggeber dann ebensowenig wie ein Rückbehaltungsrecht zu. Aufgrund technischer Erfordernisse werden Schmuckfarben aus der Vierfarbskala aufgebaut. Dabei können Farbabweichung auftreten. Vor Drucklegung erhält der Auftraggeber einen Korrekturabzug, welcher innerhalb der darauf angegebenen Frist überprüft und zurückgesandt werden muss. Dem Auftraggeber obliegt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt die Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der vorgenannten Frist nach Erhalt der Probezüge mitgeteilt werden. Nach Ablauf der Frist können Änderungen nicht mehr berücksichtigt werden. Bei Nichtmeldung innerhalb der Frist setzt der Verlag die Druckgenehmigung des Auftraggebers voraus.
Für Inhalt, äußere Form und rechtliche (z.B. wettbewerbs-, urheber-, medien-, persönlichkeits- und verwaltungsrechtliche) Zulässigkeit einer Werbeeinschaltung ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Dieser sichert ausdrücklich zu, dass die Werbeeinschaltung gegen keine gesetzlichen Bestimmungen verstößt und Rechte Dritter nicht verletzt. Der Auftraggeber verpflichtet sich daher, den Verlag bzw. den Medieninhaber der betroffenen Druckschrift sowie deren Organe und Mitarbeiter hinsichtlich sämtlicher Ansprüche Dritter, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Werbeeinschaltung ergeben, vollkommen schad- und klaglos zu halten. Bei Ansprüchen nach dem UWG gilt dies unabhängig davon, ob sie von Mitbewerbern des Auftraggebers oder des Verlages geltend gemacht werden. Die Kosten für gerichtlich aufgetragene Gegendarstellungen, sonstige Mitteilungen nach dem MedienG oder Urteilsveröffentlichungen sind dem Verlag nach dem jeweils geltenden Anzeigentarif zu ersetzen. Der Verlag ist zu einer Prüfung gerichtlich aufgetragener Einschaltungen nicht verpflichtet. Die Ersatzpflicht des Auftraggebers umfasst auch sämtliche Vertretungs- und Verfahrenskosten infolge außergerichtlicher oder gerichtlicher Abwehr von Ansprüchen Dritter. Die Auswahl der Rechtsvertretung obliegt dem Verlag.
6. Reklamationen: Reklamationen müssen innerhalb 8 Tagen nach Erhalt des Belegexemplares geltend gemacht werden.
7. Kündigung: Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, so hat der Auftragnehmer einen Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich bei ihm ersparter Aufwendungen. Die ersparten Aufwendungen betragen bei Kündigung vor Satz 43 %, bei Kündigung nach Satz 33% der vereinbarten Vergütung. Dem Auftraggeber und dem Verlag bleiben der Nachweis höherer oder geringer ersparter Aufwendungen offen. Die Kündigung an den Verlag muss schriftlich erfolgen.
8. Gerichtsstand: Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Vollkaufleuten im Rahmen ihres Handelsgeschäftes oder mit einer juristischen Person des öffentlichen Rechtes ist der Sitz des Verlages. Der gleiche Gerichtsstand gilt mit Nichtkaufleuten, soweit das Gesetz nichts anderes zwingend vorschreibt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, als vereinbart.
9. Datenschutzerklärung: Zur Anbahnung und Durchführung eines Auftrages ist es notwendig, dass der AN personenbezogene Daten seitens des AG erhält und diese verarbeitet. Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung solcher personenbezogener Daten ergibt sich daher grundsätzlich aus dem Vertrag bzw. dem vorvertraglichen Verhältnis. Der AG erteilt darüber hinaus ausdrücklich seine Einwilligung, dass der AN solche personenbezogenen Daten, die der AG zur Verfügung stellt, verarbeitet. Der AG haftet dem AN gegenüber dafür, dass es ihm erlaubt ist, personenbezogene Daten von Mitarbeitern des AG an den AN zu diesem Zweck zur Verfügung zu stellen.
Der AN speichert und verarbeitet die vom AG bereitgestellten personenbezogenen Daten wie Name, Anschrift, Mailadresse, Telefonnummer und dergleichen. Andere oder sensible Daten werden von AN grundsätzlich nicht verarbeitet.
Der Zweck der Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten liegt darin, die Anbahnung, den Abschluss und die Durchführung eines Auftrages durch den AG zu ermöglichen.
Eine Weitergabe der Daten an Dritte, sogenannte „Empfänger“ erfolgt nur im Rahmen des Zweckes der Geschäftsbeziehung zwischen AG und AN. Solche Kategorien von Empfängern, die vom AN sorgfältig ausgewählt werden und sich grundsätzlich im Gebiet des Geltungsbereiches der EU-DSGVO befinden, sind insbesondere selbstständige Mitarbeiter des AN und Druckereien.
Der AN weist darauf hin, dass dem AG und jedem Betroffenen jedenfalls die gesetzlichen Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragung und Widerspruch zur Verarbeitung zustehen. Der AG und jeder Betroffene hat auch das Recht, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren.
Letztlich steht dem AG und jedem Betroffenen jederzeit die Möglichkeit zu, eine erteilte Einwilligung zu widerrufen. Dazu reicht ein formloses Mail an folgende Mailadresse:
Der AG und jeder Betroffene kann den AN auch unter folgender Adresse postalisch kontaktieren:
Informations- und Verlagsgesellschaft mbH, zH Claudia Comi, Leonhardsweg 2, D-82008 Unterhaching/München